13.09.2024
Was bringen E-Roller in den Städten? Eine Bilanz nach einigen Jahren
18.07.2024
Sicherheit und Ordnung in einer Pension: Ein Leitfaden (Teil 3)
In den ersten beiden Teilen dieser Serie haben wir die Themen Videoüberwachung und Hausordnung beleuchtet. Jetzt geht es um die Kaution, die beim Mieten eines Zimmers in einer Pension hinterlegt werden kann. Diese Praxis ist nicht überall verbreitet, bietet jedoch klare Vorteile für bestimmte Zielgruppen.
Während die Hinterlegung einer Kaution bei der Anmietung einer Wohnung üblich ist, ist sie bei der Miete eines Pensionszimmers noch relativ selten und sollte nicht bei jedem Gast erhoben werden. Eine Kaution kann aber sinnvoll sein, um sich gegen mögliche Schäden abzusichern.
Erfahrungen zeigen, dass manche Gäste während ihres Aufenthalts nachlässig werden können. Beispielsweise könnte die Einrichtung im Zimmer beschädigt oder die Gemeinschaftsküche verschmutzt werden. Solche Vorfälle verdeutlichen die Notwendigkeit, als Pensionsbetreiber eine finanzielle Absicherung zu haben. Eine Kaution kann dabei helfen, zumindest einen Teil der entstehenden Kosten zu decken. Auch wenn sie manchmal nicht ausreicht, um den gesamten Schaden zu ersetzen, bietet sie dennoch eine grundlegende Absicherung.
Für welche Zielgruppen ist die Kaution besonders relevant? Basierend auf meinen Erfahrungen sind es vor allem Gäste, die länger als einen Monat bleiben. Diese werden im Laufe der Zeit nachlässiger. Ein weiterer Zusammenhang besteht oft mit Leiharbeiter-Firmen, die Mitarbeiter beschäftigen, die zum ersten Mal in Deutschland sind und bestimmte Regeln, wie die Mülltrennung, nicht kennen. Verstöße gegen solche Regeln können zu Strafzahlungen führen, die dann von der Kaution abgezogen werden können. Dies muss natürlich im Einklang mit der Hausordnung und den darin festgelegten Strafzahlungen stehen, wie bereits im vorherigen Artikel beschrieben.
Wie erklärt man einem potenziellen Mieter am besten, dass man eine Kaution erhebt? Man sollte damit offen und realistisch umgehen. Wenn beispielsweise eine Leiharbeiter-Firma Zimmer für ihre Mitarbeiter anfragt, sollte man klar kommunizieren, dass eine Kaution erhoben wird, um sich gegen Schäden und Verstöße abzusichern. Vernünftige Leiharbeiter-Firmen werden damit kein Problem haben, da ihnen eine gesunde Geschäftsbeziehung wichtig ist. Leider gibt es Gäste, die sich nicht an die Hausordnung halten und Schäden verursachen – eine traurige Realität im Gewerbe von Pensionen und Hotels. Es ist daher wichtig, dies den Mietern vernünftig und realistisch zu erläutern. Die eigenen Erfahrungen sollten dabei helfen, bei welcher Zielgruppe die Kaution Anwendung finden soll. Manche Zielgruppen sind von Pension zu Pension ähnlich, es gibt aber auch örtliche Unterschiede. Daher ist es wichtig, die Kaution dort zu erheben, wo sie eine gute Absicherung bietet.
Ein zentraler Aspekt des Themas ist die Höhe der Kaution. Eine genaue Angabe dazu kann ich nicht machen, da dazu mehr Daten erforderlich wären. Nach Gesprächen mit zahlreichen Gästen und anderen Pensionsbetreibern würde ich eine Kautionshöhe zwischen 150 Euro und 400 Euro pro Person/Bett empfehlen. Dies hängt natürlich auch von der Ausstattung des Zimmers ab. Es kann zudem hilfreich sein, sich bei örtlichen Mitbewerbern zu erkundigen, ob und in welcher Höhe sie Kautionen erheben. So kann man sich an diesen Werten orientieren.
Generell halte ich es für wichtig, in solchen Themen auch mit Mitbewerbern örtlich zusammenzuarbeiten. Ein Erfahrungsaustausch kann helfen, Probleme mit bestimmten Zielgruppen zu identifizieren und Lösungen zu finden. Man kann auch die Zusammenarbeit mit bestimmten Firmen besprechen, die Zimmer für ihre Mitarbeiter mieten. Es gibt leider Firmen, die bei mehreren Pensionen anfragen und sich das beste Angebot heraussuchen, oft das mit den geringsten Sicherungskosten wie einer Kaution. In solchen Fällen sollte man sich örtlich anpassen und mit anderen Pensionen kooperieren.
18.07.2024, Maik Schwertle
20.03.2023
Eine Stunde vor oder zurück? So merkst du dir die Zeitumstellung.
Nicht vergessen: Die Zeitumstellung findet jedes Jahr am letzten Wochenende im März und im Oktober statt. Die Frage, ob man die Uhr eine Stunde vor- oder zurückstellen muss, sorgt jedoch oft für Verwirrung. Im März wird die Uhr um eine Stunde vorgestellt und im Oktober wieder um eine Stunde zurückgestellt.
Dieses Jahr müssen wir also am kommenden Wochenende, von Samstag 25.03.2023 auf Sonntag 26.03.2023, die Uhren von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorstellen. Im Oktober stellen wir die Uhren dann wieder zurück, von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr. Mit dieser Information sollte die Verwirrung um die Zeitumstellung behoben sein.
23.03.2022
E-Mails werden nicht mit dem E-Mail-Programm synchronisiert
Von jetzt auf einmal funktioniert die Synchronisation mit einem E-Mail Programm (auch E-Mail-Client genannt, z. B. Thunderbird) nicht mehr. Was könnten mögliche Gründe dafür sein?
Die Gründe dafür können unterschiedliche Quellen haben, die der Nutzer zunächst prüfen sollte. Hier eine Auflistung verschiedener möglicher Fehlerquellen:
Einstellungen bei dem verwendeten E-Mail Programm prüfen
Falls das verwendete E-Mail-Programm möglicherweise ein Update installiert hat, kann dieses auch dafür verantwortlich sein. Aus Erfahrung wissen wir, dass bei manchen E-Mail-Programmen manchmal Informationen und Einstellungen für den Posteingangs- und Postausgangsserver überschrieben werden und dann nicht mehr funktionieren. In dem Fall die richtigen Daten (Server, Port) von dem verwendeten E-Mail Anbieter eintragen. Die Angaben sind auf den Hilfeseiten des jeweiligen E-Mail Anbieter zu finden.
Einstellungen/Updates der verwendeten Sicherheitssoftware prüfen
Wenn es ein Update der Sicherheitssoftware gegeben hat, hilft natürlich auch ein Blick auf das verwendete Sicherheitsprogramm. Möglicherweise wurden dort Einstellungen überschrieben oder beispielsweise verschiedene Ports gesperrt, die für die Synchronisation des E-Mail-Programms benötigt werden. Dies sollte überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Einstellungen am Endgerät prüfen
Möglicherweise hat das Endgerät (z. B. ein Smartphone oder Laptop) das Netzwerk gewechselt und durch die Änderung wurden andere Einstellungen aufgerufen. Dies ist unter anderem bei Smartphones bekannt, wenn diese das WLAN verlassen und auf mobilen Datenverkehr umschalten, was dazu führen kann, dass keine Updates mit mobilen Daten heruntergeladen werden, um Kosten für mobile Daten zu sparen. In den Netzwerkeinstellungen muss geprüft werden, ob die Einstellung geändert werden kann.
Störungen bei dem Anbieter / Sperrung seitens des Anbieters
Auch eine mögliche Störung oder Sperrung seitens des Anbieters könnte dafür verantwortlich sein, dass die Synchronisation mit dem E-Mail-Programm nicht funktioniert. Es empfiehlt sich daher, sich zunächst über die Webseite des E-Mail-Anbieters einzuloggen. Dort hat man die Möglichkeit, sich über eine mögliche Sperrung oder Störung zu erkundigen. Wenn der E-Mail-Anbieter eine Statusseite/Fehlerseite hat, sollte man diese zunächst aufsuchen. In der Regel wird man per E-Mail benachrichtigt, wenn der Account gesperrt wurde. Dies kann entweder direkt beim Einloggen geschehen, sodass man eine Nachricht erhält. Oder wenn man sich über die Website einloggt, dann per E-Mail-Nachricht. Manche E-Mail-Anbieter sperren dann nicht den gesamten Account, sondern zunächst eventuell Ports, an denen Auffälligkeiten aufgetreten sind. Auffälligkeiten können u. a. sein, wenn verdächtige Zugriffe festgestellt wurden oder das E-Mail-Konto gehackt wurde und der E-Mail-Anbieter deshalb eine Sperrung veranlasst hat.
Eventuelle Beschränkungen bei dem verwendeten WLAN
Sollte man das WLAN gewechselt haben und sich beispielsweise in einem "Gast-WLAN" befinden, kann dies auch der Grund sein. Gerade in Hotels, Pensionen, aber auch Fernzügen wird oft WLAN angeboten, dass man nutzen kann. Damit sich der Betreiber dieses WLANs schützen kann, können gewisse Einschränkungen bestehen, wie z. B. dass diverse Ports nicht freigegeben sind. In dem Fall vor Ort dies direkt anfragen, ob Beschränkungen bestehen. Ob diese aufgehoben werden können, kommt immer auf den Betreiber an und deren verwendete technische Ausstattung.
31.08.2021
Passwort zurücksetzen – Möglichkeiten und Probleme
In meiner Arbeit u. a. auch als Supportmitarbeiter eines Internetunternehmens werden viele Anfragen bezüglich einer Passwort-Rücksetzung gesendet. Dabei geht es in erster Linie nicht um die Möglichkeiten, wie man das Passwort zurücksetzen kann, sondern dass es in vielen Fällen Probleme mit dem Zurücksetzen gibt.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Passwort von einem Dienst/Programm zurückzusetzen. Welche Möglichkeiten dort angeboten werden, dazu muss man sich beim jeweiligen Anbieter erkundigen. Eine der am häufigsten angebotenen Möglichkeiten ist das Zurücksetzen mit der E-Mail-Adresse, die bei der Registrierung angegeben wurde. Aber auch dort treten häufig Probleme auf, da es häufig vorkommt, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse nicht mehr existiert. Wenn die E-Mail-Adresse nicht mehr existiert und eine Reaktivierung nicht mehr möglich ist, ist ein Zurücksetzen durch Angabe der E-Mail-Adresse nicht mehr möglich. Entweder man hat noch eine andere Möglichkeit hinterlegt, wie man das Passwort zurücksetzen kann, ansonsten kann man da dann nichts mehr tun, auch die Anbieter kann dann nichts mehr tun.
Viele Anbieter bieten zudem meist die Möglichkeit an, das Passwort mit der hinterlegten Handynummer zurückzusetzen. Vorausgesetzt, der Nutzer hat auch beim Anbieter eine Handynummer hinterlegt. Das Hauptproblem besteht darin, dass der Nutzer keine Daten für eine Passwort-Rücksetzung gespeichert hat. Aus diesem Grund empfehle ich immer alternative Daten für eine Passwort-Rücksetzung in den Diensten/Programmen zu hinterlegen, dies ist sehr wichtig. Sollte nämlich der Zeitpunkt kommen, an dem der Nutzer eine Passwort-Rücksetzung benötigt und dann keine Daten hinterlegt sind, können diese auch vom Anbieter nicht nachträglich hinterlegt werden. Man kann zwar den Anbieter anfragen, ob es dann eventuell noch eine Möglichkeit gibt, aber in den meisten Fällen bekommt der Nutzer dann die Antwort, dass dies nicht möglich ist. Und das ist auch gut so! Es geht um Datenschutz! Denn theoretisch könnte ein Fremder versuchen, an das Passwort zu kommen.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass zwar Daten (z. B. E-Mail-Adresse, Handynummer etc.) beim Anbieter hinterlegt sind, die Daten jedoch nicht mehr aktuell (wie bereits erwähnt mit dem Beispiel der E-Mail-Adresse) sind. Und wenn der Nutzer einmal eine Passwort-Rücksetzung benötigt, die Daten aber nicht auf dem neuesten Stand sind, kann der Anbieter dem Nutzer auch nicht weiterhelfen. Der Nutzer kann zwar die "alte" Handynummer oder E-Mail-Adresse angeben, aber auch ein Fremder kann das wissen, um an das Passwort zu kommen. Daher sollte der Nutzer auch den Anbieter verstehen, das dann eine Passwort-Rücksetzung nicht möglich ist.
Bei einigen Anbietern kann der Nutzer auch Namen und die dazugehörige Anschrift hinterlegen, dies kann dann eventuell die letzte "Rettung" sein. Da dann die Möglichkeit besteht, dass der Nutzer eine Kopie des Personalausweises an den Anbieter senden kann und der Anbieter dann die Daten überprüft. Dies sollte aber der Nutzer vorher bei dem Anbieter anfragen, ob die Möglichkeit besteht.
Bei anonymen Diensten, die immer häufiger angeboten werden, ist es daher umso wichtiger, dass man als Nutzer Daten für eine mögliche Passwort-Rücksetzung hinterlegt. Und diese immer auf dem aktuellen Stand hat.
Wie man es in meinem Artikel merkt, möchte ich darauf hinweisen, dass Sie als Nutzer eines Dienstes/Programms immer Daten für eine Passwort-Rücksetzung hinterlegen und diese Daten bei Änderungen aktualisieren sollten. Dies ist sehr wichtig, da Ihnen der Anbieter des Dienstes/Programms nicht weiterhelfen kann, wenn keine Daten gespeichert sind oder diese nicht mehr aktuell sind.
Aus diesem Grund empfehle ich folgende Punkte:
- Prüfen Sie, ob Sie für alle Dienste / Programme, Daten für eine Passwort-Rücksetzung gespeichert haben
- Überprüfen Sie auch, wo bereits Daten hinterlegt wurden, ob die Daten für eine eventuelle Passwort-Rücksetzung aktuell sind
Diese beiden Punkte sollte man sich immer merken, auch wenn man sich für neue Dienste registriert, da auch gleich alternative Daten für eine Passwort-Rücksetzung zu hinterlegen.
20.07.2021
E-Mail über eine VPN-Verbindung nutzen, sinnvoll?
Mittlerweile gibt es zahlreiche VPN-Anbieter auf dem Markt und auch die Medien werben immer mehr für sogenannte VPN-Dienste. Diese sollen den Zugriff schützen und die tatsächliche ursprüngliche IP-Adresse des Nutzers verschleiern.
Aber hat das immer Vorteile?
Nein, meiner Meinung nach. Aus meiner Erfahrung im IT-Support-Bereich kann ich nur sagen, dass beispielsweise viele Nutzer überrascht sind, wenn sie einen Online-Dienst nutzen und eine Art „Log-in-Historie“ als Funktion zur Verfügung haben, das in der Auflistung auch ausländische IP-Adressen erscheinen. Diese Leute sind meistens verwundert, dass dies auf die Verwendung eines VPN-Dienstes zurückzuführen ist. Die Zugriffe von VPN-Diensten bestehen jedoch meist aus Zugriffen aus dem Ausland, was jedem VPN-Nutzer bewusst sein sollte. Auch im Hinblick darauf, dass man seine „Daten“ auch komplett über fremde Server laufen lässt, wenn der VPN-Dienst aktiviert und genutzt wird.
Auch Spammer und Hacker nutzen gerne VPN-Dienste, um mit der IP-Adresse des VPN-Dienstes Spam- und Phishingmails zu versenden. Andere Nutzer eines sogenannten VPN-Dienstes fragen sich, warum der Zugang zu diversen Diensten gesperrt wird, wenn man mit einer aktivierten VPN-Verbindung darauf zugreifen möchte. Aber das hat einen einfachen Hintergrund. Wird ein VPN-Dienst verwendet, wird über den VPN-Dienst mit einer anderen IP-Adresse auf die eigentliche Website bzw. den Internetdienst zugegriffen. Natürlich hat jeder VPN-Dienst nur eine bestimmte Anzahl von IP-Adressen, die seine Nutzer verwenden können. Und deshalb wird dann natürlich zahlreichen Nutzern eine IP-Adresse zugewiesen. Ob es sich um einen normalen Nutzer oder einen Nutzer mit bösen Absichten handelt, der VPN-Dienst kann sie nicht unterscheiden.
Diverse E-Mail Anbieter versuchen sich natürlich zu schützen, dass über deren E-Mail Adressen möglichst so wenig wie möglich an Spam- und Phishingmails versandt werden. Ein einfacher Schutz ist, dass man die IP-Adressen von VPN-Diensten generell sperrt, also als Internet-Seitenbetreiber (wie beispielsweise E-Mail-Anbieter). Davon sind natürlich auch normale Nutzer betroffen, die den VPN-Dienst nutzen, da diese dann keinen Zugriff auf die jeweilige Website oder den Online-Dienst haben.
Ich kann den Schutz verstehen, den die Betreiber von Internetseiten und Onlinediensten dort vornehmen und die IP-Adressen von verschiedenen VPN-Diensten sperren. Auch die Nutzer von VPN-Diensten sollten dies verstehen und nachvollziehen können, denn VPN-Dienste werden auch von böswilligen Personen genutzt. Kommt ein VPN-Nutzer auf eine Website / Online-Dienst, auf der die IP-Adresse des VPN-Dienstes gesperrt ist, dann einfach für diese Internetseite den VPN-Dienst deaktivieren und ganz normal mit der normalen IP-Adresse auf die Internetseite / Online-Dienst zugreifen.
Dieser Artikel ist nur als "kleiner Tipp" gedacht, wenn Sie Nutzer eines VPN-Dienstes sind und eventuell keinen Zugriff auf diverse Internetseiten haben. Und selbst wenn Sie einen VPN-Dienst nutzen, sollten Sie sich fragen, warum bei den meisten VPN-Diensten der Firmenstandort im Ausland liegt.
06.02.2020
Kurze Frage: Was ist CC und was ist BCC in einer E-Mail?
CC steht für "Carbon Copy", übersetzt auf Deutsch heißt das Kopie.
Wenn Sie in einer E-Mail, die Sie schreiben, auch Empfänger in CC eingeben, erhalten diese Empfänger auch die E-Mail. Jeder Empfänger sieht auch die anderen E-Mail-Adressen, an die die E-Mail gesendet wurde.
BCC steht für "Blind Carbon Copy", was auf Deutsch "Blind Copy" bedeutet. Wie der Name schon sagt, sehen die Empfänger der E-Mail nicht die anderen Empfänger, die die E-Mail auch vom Absender erhalten haben.
Bei den meisten E-Mail Clients (Thunderbird, Outlook usw.) und Webmailern kann man dies direkt auswählen, da wo man auch den normalen Empfänger eingibt. Meist werden diese Funktionen genutzt, wenn man beispielsweise eine Rundmail senden möchte und nicht möchte, dass die Empfänger, die Adressen der anderen Empfänger sehen, da nutzt man dann BCC.
Tipp: Wenn man eben solch Rundmails sendet und dazu BCC nutzt, sollte man regelmäßig die Aktualität der E-Mail Adressen der Empfänger prüfen. Wird eine Rundmail beispielsweise an 50 Empfänger versendet und es sind 10 oder mehr E-Mail-Adressen ungültig, brechen die meisten E-Mail Clients und Webmailer den Versand der E-Mail ab. Man kann dann auch meistens nicht herausfinden, welche E-Mail-Adressen nicht mehr gültig sind.



